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Festtagung 

70 Jahre (+1) Europäische Menschenrechtskonvention

180 Teilnehmer*innen bei hochkarätig besetzter Tagung

Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein Herzstück des österreichischen Verfassungsrechts. Im Jahr 2020 wurde sie 70 Jahre alt, eine entsprechende Festtagung haben das Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte am 20. Mai nachgeholt. Neben den 40 Teilnehmer*innen vor Ort verfolgten über 140 Personen die Tagung via Livestream mit

 

Nach der Eröffnung durch Justizministerin Zadic, LBG-Vorstandsmitglied Michael Stampfer und Brigitta Zöchling Jud, Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, diskutierte ein „Who-is-Who“ an Grundrechte-Expert*innen die Errungenschaften durch die EMRK, aber auch die Herausforderungen, mit denen sich Wissenschaft und Praxis konfrontiert sehen.

„Die Garantien der EMRK spiegeln die grundlegenden Werte Europas wie etwa Demokratie, Rechtstaat, Freiheit und Menschenwürde wider und haben dadurch zu einer allgemeinen Rechtskultur in Europa maßgeblich beigetragen“, unterstrich Verfassungsministerin Edtstadler den Wert der EMRK für den europäischen Grundrechtsschutz in ihrer Keynote Speech.

Ein Tagungsband mit den Redebeiträgen zur Tagung wird in der vom Verlag MANZ herausgegebenen Schriftenreihe des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte zum Jahresende 2021 erscheinen.

 

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse
an der Festtagung! 

 

Der Langbericht zur Tagung finden sie hier.

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Videos

Die gesamte Tagung können Sie hier nachschauen! 

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Bilder

Die Bilder zu der Tagung finden Sie hier! 

Programm

Programm

8:00 - 8:30
Registrierung
8:30 - 09:00
Eröffnung
Alma Zadić
Bundesministerin für Justiz 
Verena Madner
Vizepräsidentin des österreichischen Verfassungsgerichtshofes
Michael Stampfer
Vorstandsmitglied der Ludwig Boltzmann Gesellschaft
 
Brigitta Zöchling-Jud
Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Universität Wien
09:00 - 09:15
Einstimmung
Karoline Edstadler
Bundesministerin für EU und Verfassung
09:15 - 10:45
Panel I
Franz Merli
Die Bedeutung der EMRK für die österreichische Grundrechtsordnung
Universität Wien
Rupert Wolff
Gibt es einen Reformbedarf der österreichischen Grundrechtsgerichtsbarkeit?
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Moderation:
Sabine Matejka
Österreichische Richtervereinigung
10:45 - 11:15
Pause
14:00 - 15:30
Panel III
Helmut Tichy und Klaus Famira
Die Bedeutung der EMRK für die österreichische Außenpolitik
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Michael Holoubek
Zum Wert der "evolutiven" oder "dynamischen" Interpretation der EMRK
Österreichischer Verfassungsgerichtshof; Wirtschaftsuniversität Wien
Moderation:
Roman Friedrich
Universität Wien
15:30 - 16:00
Pause
16:00 - 17:30
Panel IV
Wolfgang Mazal
Die Ableitung sozialer Rechtsansprüche aus Rechten der EMRK
Universität Wien
Hannes Tretter
Überlastung, richterliche Selbstbeschränkung und Nichtbeachtung von Urteilen: Vermag der EGMR noch einen effektiven Menschenrechtsschutz zu gewährleisten?
Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte; Universität Wien
Moderation:
Wolfgang Bogensberger
Vertretung der Europäischen Kommission
in Österreich

 
17:30 - 18:00
Pause
18:00 - 19:30
11:15 - 12:45
Panel II
Michael Lysander Fremuth
Die EMRK in der deutschen Rechtsordnung
Universität Wien; LBI für Grund- und Menschenrechte
Jörg Polakiewicz
Ist mit einem Beitritt der EU zum Europarat und zur EMRK überhaupt noch zu rechnen?
Europarat
Moderation: 
Gabriel Toggenburg
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
12:45 - 14:00
Mittagspause
Im Gespräch
Ein Fall für Drei? Zum Schutz der Grund- und Menschenrechte durch nationale Gerichte, EuGH und EGMR – Wer sitzt am längeren Ast?
Maria Berger
Ehemals Gerichtshof der Europäischen Union
Elisabeth Lovrek
Oberster Gerichtshof, Österreich
Ingrid Siess-Scherz
Österreichischer Verfassungsgerichtshof
Sabrina Wittmann-Puri
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Moderation:
Clemens Jabloner 
Universität Wien; Hans Kelsen-Institut
19:30
Tagungsende

Ihre Sicherheit
   ist uns ein Anliegen!

Sicherheit

Um eine pandemiegerechte und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Durchführung der Festtagung sicherzustellen, sind folgende Punkte für jene Teilnehmer*innen zu beachten, die in Präsenz an der Tagung teilnehmen:

 

1. Zutritt zur Tagung kann nur nach Vorweis eines negativen Covid-Tests gewährt werden.


Akzeptiert wird ein:

  • Antigentest (Teststraße, Arzt oder Apotheke), der nicht älter als 48h ist.​

  • PCR-Test ( z.B. "Alles gurgelt"-Programm Wien), der nicht älter als 72h ist.

 

Ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Personen, die mit Sars-Cov-2 infiziert waren, und einen Absonderungsbescheid vorweisen, der nicht älter als sechs Monate ist.

  • Personen, die einen Antikörpertest vorweisen, der nicht älter als drei Monate ist.

  • Geimpfte Personen, deren Erststich mindestens 22 Tage (aber nicht länger als drei Monate) zurückliegt bzw. wenn der Zweitstich nicht länger als neun Monate zurückliegt.

2. Zur Sitzplatzdokumentation müssen sich alle Teilnehmer*innen vorab mit Adresse und Telefonnummer registrieren.

3. Teilnehmer*innen dürfen nur den Ihnen zugewiesenen Sitzplatz in Anspruch nehmen.

4. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

5. Außerhalb des zugewiesenen Sitzplatzes muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.

6. Ein Catering kann nicht angeboten werden.

 

Speisen und Getränke können am Sitzplatz bzw. auf der Dachterrasse eingenommen werden. 

Tagungsort

Der Tagungsort

Sky-Lounge der Universität Wien

Oskar-Morgenstern-Platz

1090 Wien

Unsere Partner

Partner

Die Durchführung der Tagung wird auch durch die freundliche Unterstützung unserer weiteren Partner ermöglicht:

 

 

 

 

 

 

 

Die Tagung wird durchgeführt in Kooperation mit der 

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